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GemeinwohlArbeit

Im Jahr 2004 schlossen sich asH-Sprungbrett und die Helios gGmbH im Rhein-Erft-Kreis zu einem Konsortium zusammen, um zur Umsetzung der Arbeitsgelegenheiten gemeinsam Standards für ein qualitativ hochwertiges Angebot zu entwickeln.
Als Konsortional-Partner haben wir am Modellprojekt des Landes NRW GemeinwohlArbeit teilgenommen und bei Abschluss des Modellprojektes das Qualitätssiegel GemeinwohlArbeit erworben. Dadurch gehören wir dem Qualitätsverbund GemeinwohlArbeit an. (www.gemeinwohlarbeit.org)

 

Gesetzliche Grundlage der GemeinwohlArbeit

Das SGB II bestimmt in § 3 Abs. 1 Satz 3, dass in der Grundsicherung für Arbeitssuchende vorrangig solche Leistungen zur Eingliederung eingesetzt werden sollen, „die die unmittelbare Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ermöglichen“.

GemeinwohlArbeit ist ein Angebot öffentlich geförderter Beschäftigung und bezieht sich auf das Instrument der Arbeitsgelegenheiten nach § 16 Abs. 3 SGB II, das „für erwerbsfähige Hilfebedürftige, die keine Arbeit finden können“, geschaffen werden soll.

 

Was bedeutet GemeinwohlArbeit?

GemeinwohlArbeit verbindet das Prinzip des Forderns – also die Pflicht, tätig zu werden mit dem Grundsatz des Förderns im Sinne einer individuellen Integrationsunterstützung.
Dieser neue Begriff ist bei Entscheidungsträgern und der Öffentlichkeit konsensfähig und stößt auch in den Medien auf Akzeptanz. Dies trägt zur Verbreitung des Angebotes bei.
GemeinwohlArbeit unterscheidet sich von dem Begriff der „Gemeinnützigen Arbeit“, die öffentlich stark als Mittel der Sanktionierung betrachtet wird und oft negativ besetzt ist.
Er grenzt sich auch ab von dem Begriff der „Gemeinwesenorientierten Bürgerarbeit“, die auf dem Prinzip der Freiwilligkeit und des Ehrenamtes fußt.

 

Ziel der GemeinwohlArbeit

Ziel der Arbeitsgelegenheiten ist die Eingliederung der Teilnehmer in den Arbeitsmarkt und deren soziale Integration. Den Teilnehmenden an der GemeinwohlArbeit werden wertschöpfende Tätigkeiten angeboten. Diese erstrecken sich auf gemeinnützige Arbeitsfelder. Die GemeinwohlArbeit trägt zur Stabilisierung und Erhöhung des Selbstwertgefühls bei. Sie führt zur gesellschaftlichen Anerkennung und dient der aktiven Teilhabe an der Gesellschaft.

 

Ablauf der GemeinwohlArbeit

GemeinwohlArbeit geht von der Vertragsfähigkeit der Teilnehmenden aus. Diese nehmen die Angebote der Träger der GemeinwohlArbeit aus eigenem Entschluss wahr.
Für die Teilnehmenden an der GemeinwohlArbeit werden bedarfsgerechte Tätigkeiten und Unterstützungsangebote vorgehalten. Diese sind eingebunden in ein abgestimmtes Fördersystem in einem Netzwerk regionaler und überregionaler Träger.
In der GemeinwohlArbeit wird mit den Teilnehmenden ein Profil der Stärken, Neigungen und des Förderbedarfs erarbeitet und der weitere berufliche Werdegang geplant.
Über den Einsatz in der GemeinwohlArbeit schließen Teilnehmende und Träger eine Zielvereinbarung ab. Diese beinhaltet die Integrationsziele des/der Teilnehmenden, die Aufgabenbeschreibung der Einsatzstelle und die Aufgaben der Integrationsbegleitung. Die Aufgaben der fachlichen Anleitung und Qualifizierung sind mit der Integrationsbegleitung abgestimmt und in der Zielvereinbarung enthalten.
Teilnehmende der GemeinwohlArbeit sind informiert über die Anforderungen, Informationsflüsse und Konsequenzen, die sich aus dem Zusammenwirken von SGB II-Träger, durchführendem Träger und Einsatzstelle ergeben.
Zur Umsetzung und Überprüfung dieser Ziele sind Qualitätsstandards formuliert.

Weitere Infos: Flyer als PDF-Dokument (1,5 MB)